Abmahnung CAS-Discount GmbH durch Klier & Ott GmbH wegen Verstoß im Online-Handel

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH aus Hartmanndorf vor. Die Firma CAS-Discount GmbH bietet auf der Verkaufsplattform Amazon verschiedene Elektro-, Elektronik- und Zubehörartikel zum Kauf an und wird anwaltlich vertreten durch die Klier & Ott GmbH (Steuerberatung Rechtsberatung). In der Abmahnung wird gerügt: Fehlende Widerrufs- oder Rückgabebelehrung. Die Klier & Ott GmbH fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Formulierungsvorschlag anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:

Unterschreiben Sie im Zweifel nicht die den Abmahnungen beigefügten vorformulierten Erklärungen. Häufig sind diese zu weit gefasst und die Vertragsstrafe ist zu hoch angesetzt. Im konkreten Fall soll sich der Abgemahnte zudem verpflichten, entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen und Auskunft über den Umfang der beanstandeten Handlung zu erteilen. Derartige Verpflichtungen sind nicht Pflichtbestandteil einer Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich daher im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich
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